Gefährdungsbeurteilung für Schank- und Tafelwasseranlagen

in Büro, Praxis, Kantine und Gastronomie durch unsere Sachkundigen

Gefährdungsbeurteilung für Schank- und Tafelwasseranlagen

Jeder Betreiber einer Schank- oder Tafelwasseranlage (auch Wasserspender) benötigt lt. Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung.

Unsere ausgebildeten Sachkundigen für Gefährdungsbeurteilung führen die Beurteilung bei Ihnen vor Ort durch. Ihre Mitarbeiter werden in den sicheren Umgang sowie die Gefahren im Umgang mit Gasflaschen eingewiesen.

 

  • Die Unterweisung dauert ca. eine halbe Stunde.
  • Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation über jede einzelne Anlage.
  • Die Dokumentation dient Ihnen als Nachweis für erfolgte Schulungen (z.B. bei Arbeitsunfällen).

 

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin für eine Gefährdungsbeurteilung mit unserem Sachkundigen Herrn Sebastian Kopiec  unter 040 – 491 04 44.

Die Kosten betragen pro Anlage 176,12 € inkl. 19% MwSt. zzgl. Anfahrt.

 

Anfrage Gefährdungsbeurteilung
Sebastian Kopiec Sachkundiger Gefährdungsbeurteilung bei Wonsak Hamburg

Sebastian Kopiec  – Sachkundiger für Gefährdungsbeurteilung bei Wonsak

Gefährdungsbeurteilung für Schank- und Tafelwasseranlagen Wasserflasche

Erfahren Sie mehr über die Gefährdungsbeurteilung für Schank- und Tafelwasseranlagen

 

Laut Arbeitsschutzgesetz §5 Abs. I und der Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Betreiber einer Getränkeschankanlage verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu gewährleisten.

Der erste Schritt zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Es wird geprüft, ob es in den Räumen mit Schank- oder Tafelwasseranlage/n zu gefährlichen CO2-Konzentrationen kommen kann und welche Maßnahmen u.U. zum Schutz der Mitarbeiter getroffen werden müssen. Die Beschäftigten werden über potentielle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie im sachgemäßen Umgang mit den Gasflaschen unterrichtet. Für Berufsgenossenschaften und Versicherungen ist die Gefährdungsbeurteilung im Fall von Arbeitsunfällen wichtig.

 

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Einmalig, wenn diese noch nicht vorliegt. Bei wesentlichen Veränderungen von Vorschriften sind weitere Beurteilungen erforderlich (wiederkehrende Prüfung).

Für jede Anlage ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

 

Wer darf Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

Die Gefährdungsbeurteilung kann betriebsintern durch betriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sachkundige, die geschult und zugelassen gemäß TRBS 1203 Technische Regel für Betriebssicherheit sind, durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen zur “Gefährdungsbeurteilung bei Getränkeschankanlagen” finden Sie auf der Website der BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Zur BGN Website

Erfahren Sie mehr über unsere Kohlensäure unter

CO2 für Tafelwasseranlagen

Kontaktformular – Anfrage Gefährdungsbeurteilung

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